EU: Online-Inhalte bald grenzüberschreitend nutzbar

Die digitalisierte Welt bietet uns einen nahezu grenzenlosen Zugriff auf die unterschiedlichsten Inhalte. Voraussetzung für den Zugriff auf geschützte Inhalte ist ein Abonnement bei Online-Diensten wie Netflix oder Spotify. Doch oft ist ein Aufruf von digitalen Medien nur im Heimatland möglich. Das Europäische Parlament will das ändern und hat am Dienstag dieser Woche für einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Inhalten gestimmt.

Digitale Inhalte auch außerhalb des Heimatlandes nutzbar

Wer digitale Inhalte über einschlägige Online-Dienste nutzt, der kann aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen während einer Reise oftmals nicht darauf zugreifen. Ärgerlich, denn gerade dann wollen viele mit der Lieblingsserie oder einem guten E-Book entspannen. In der Regel ist dies nicht möglich, weil für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich geschützte Inhalte häufig Gebietslizenzen vergeben werden. In Zukunft sollen solche Inhalte wie Filme, Sportsendungen, Musik, Spiele und E-Books auch abrufbar sein, wenn Nutzer sich nicht im Heimatland, aber innerhalb der EU aufhalten.

Dazu heißt es auf der Website des EU-Parlaments:

Der Rechtsausschuss hat am Dienstag für einen Verordnungsentwurf zur „Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ im Binnenmarkt gestimmt. Die Verordnung soll die Beschränkungen beseitigen und es den EU-Bürgern ermöglichen, ihre zuhause erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat nutzen zu können.

Es handele sich um eine Art Ausnahme, die eine grenzübergreifende Übertragbarkeit für kurze Zeit ermögliche, so der Berichterstatter des Parlaments, der französische EU-Abgeordnete Jean-Marie Cavada (ALDE).“Zwei Dinge sind Voraussetzung: Es handelt sich um einen Kurzaufenthalt und wir können überprüfen, dass Sie in Ihrem Wohnsitzland tatsächlich für das Abo bezahlt haben, das Sie während Ihrer Reise nutzen wollen.“

Unklar bleibt, wie lange ein „Kurzaufenthalt“ dauern darf. Der finale Text der Verordnung wird nun mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten verhandelt. Wann die Regelung für die Nutzung audiovisueller Online-Dienste in Kraft treten wird, bleibt offen.

UPDATE: Im Mai 2017 wurde eine entsprechende Verordnung vom Europaparlament verabschiedet. Die Regelung tritt Anfang 2018 in Kraft und gilt nur für kostenpflichtige Abonnements. Eine genaue Zeitspanne für die Nutzung von Online-Inhalten im EU-Ausland wurde nicht festgelegt. Die EU-Gesetzgeber sprechen von „zeitweilig“. Dies soll neben Urlaub auch temporäre Aufenhalte zu Studien- oder Geschäftszwecken einschließen.

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