Das digitale Leben im Jahr 2017 hält einige Änderungen bereit. Diese betreffen nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen in der digitalen Welt für das Jahr 2017 zusammengefasst.
Goodbye Roaming-Gebühren
Die Abschaffung der Roaming-Gebühren plant die Europäische Union seit einigen Jahren. Die mehrere Jahre andauernde Übergangsphase endet in diesem Jahr. Stichtag ist der 15. Juni 2017. Ab diesem Datum zahlen Europäer auf Reisen im EU-Ausland für Handygespräche denselben Preis wie im Heimatland. Ob es eine Obergrenze für die Dauer des Roamings geben soll (Fair-Use-Klausel) ist bisher noch offen. Sie soll verhindern, dass zum Beispiel mit dem Einsatz einer ausländischen SIM-Karte dauerhaft günstigere Tarife als im Heimatland genutzt werden.
Ähnliches plant das Europäische Parlament für Abonnements bei Online-Diensten wie Netflix oder Spotify. Diese sind bisher meist nur im jeweiligen Heimatland abrufbar. Die EU will dies ändern und hat Ende 2016 für einen Verordnungsentwurf gestimmt, der vorsieht, dass Online-Inhalte bald grenzüberschreitend im EU-Ausland nutzbar sein sollen.
Kostenloses WLAN in allen ICE-Zügen
Seit dem Jahreswechsel können auch Reisende in der 2. Klasse, die mit dem ICE der Deutschen Bahn unterwegs sind, WLAN kostenfrei nutzen. Das Datenvolumen auf 200 Megabyte pro Fahrgast und Tag beschränkt. Das Übertragungstempo soll bis zu diesem Limit bei 1 Megabit pro Sekunde liegen. Sind die 200 Megabyte verbraucht,, wird die Schnelligkeit gedrosselt. Reisende in der ersten Klasse surfen ohne Einschränkung des Datenvolumens.
Mehr Transparenz bei Internetverträgen
Wer einen DSL-Vertrag abschließt, muss sich häufig durch lange AGBs lesen, um genaue Informationen zu erhalten. Das soll sich ab Mitte 2017 ändern. Die sogenannte Transparenz-Verordnung sieht unter anderem vor, dass Internetanbieter konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit eines Internetanschlusses machen müssen. Kunden sollen in Zukunft mithilfe von Produktinformationsblättern schnell einen Überblick über wesentliche Vertragsdetails bekommen.
In der monatlichen Rechnung werden unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit und der letzte Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden.
Neue Regeln für Website-Betreiber
Ab dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmen auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auch wenn dieser Fall nicht zutrifft, müssen Unternehmen ihre Kunden online oder in ihren AGBs darüber aufklären.
Diese Informationen müssen für die Website-Besucher einfach zu finden und leicht verständlich sein. Ziel ist es, die Gerichte bei Streitfällen zu entlasten.
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Neue TV-Übertragungstechnik: DVB-T wird abgeschaltet
Das digitale Leben könnte ab März 2017 für viele finster aussehen. Ab dem 29. März 2017 wird in allen größeren Ballungsgebieten in Deutschland die alte TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt bleiben für alle, die noch nicht auf den neuen Standard DVB-T2 umgerüstet haben, die TV-Bildschirme schwarz. Wer nach dem 29. März 2017 sein TV-Programm über Antenne empfangen will, braucht ein Empfangsgerät, dass den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. Neue TV-Geräte beherrschen in der Regel den Empfang von DVB-T2. Wer sich keinen neuen Fernseher kaufen will, benötigt einen DVB-T2-Receiver, um das neue TV-Signal empfangen zu können. Durch den neuen Standard werden die TV-Programme in hochauflösender Qualität übertragen. Wermutstropfen: Der Empfang von Privatsendern wie RTL oder PRO7 ist nicht mehr kostenfrei. Pro Gerät und Jahr werden 69 Euro fällig.
Steuerbescheid nur noch per Computer
Zum 1. Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten.Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erfasst. Finanzbeamte werden nur noch in Ausnahmefällen tätig. Für Steuerpflichtige bedeutet das, dass sie Belege nur noch auf Anfrage an das Finanzamt senden müssen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung wurde von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verschoben. Jedoch erst für den Veranlagungszeitraum 2018.
Online-Sprechstunde beim Doktor
Das E-Health-Gesetz passt das Gesundheitswesen an das digitale Leben an. Ab April 2017 profitieren Patienten von mehr telemedizinischen Leistungen. Ab Juli 2017 gehört unter anderem die Online-Videosprechstunde mit dem Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung. Patienten können dann mittels einer Video-Verbindung Termine beim Arzt wahrnehmen, die keine physische Anwesenheit erfordern.