Roaming-Gebühren werden ab Juni 2017 abgeschafft

Das war’s mit horrenden Handykosten im Urlaub. Ab dem 15. Juni 2017 muss keiner mehr zittern, wenn die Handyrechnung ins Haus flattert. Die Zusatzkosten sollen laut des Europäischen Parlaments wie geplant im Sommer dieses Jahres wegfallen. 

Keine Roaming-Gebühren innerhalb der EU

Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten verständigten sich am Mittwoch in Brüssel auf die noch festzulegenden Roaming-Großhandelspreise, wie unter anderem das Parlament mitteilte. Sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch das gesamte Parlament müssen der derzeit noch inoffiziellen Einigung zustimmen.

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Die europäischen Mobilfunk-Kunden sollen nicht mehr mit Roaming-Gebühren belastet werden, wenn sie im EU-Ausland unterwegs sind. Die europäischen Telekomunternehmen können sich aber weiterhin die Kosten für die Auslandsnutzung gegenzeitig in Rechnung stellen. Bei Wegfall der Roaming-Gebühren im Juni 2017 wäre dies vor allem für Telekommunikationsunternehmen ein Problem geworden, die keine eigenen Netze im Ausland betreiben. Um die Roaminganrufe der eigenen Kunden ins Ausland zustellen zu können, müssen diese Unternehmen ein Zustellungsentgelt an den ausländischen Netzbetreiber bezahlen. Ab Juni können diese Kosten nicht mehr an die eigenen Kunden weitergegeben werden.

Daher hat sich die EU auf Obergrenzen für diese Zustellungsentgelte geeinigt. Diese liegen bei 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für SMS. Die Obergrenzen für Datenvolumen werden bis zum Jahr 2022 schrittweise gesenkt.  Zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni 2017 auf 2,50 Euro pro Gigabyte ab dem 1. Januar 2022. Den Angaben des EU-Parlaments zufolge liegen diese etwa 90 Prozent unter den derzeitigen Kostengrenzen.

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Keine Kosten mehr für Kunden?

Die Roaming-Gebühren haben schon so manchem den Urlaub im Nachhinein verdorben. Die Abschaffung ist für Urlauber und Geschäftsreisende auf den ersten Blick eine finanzielle Entlastung. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Unternehmen, diese trotz niedrigerer Zustellungsentgelte selbst tragen. Es ist davon auszugehen, dass Kunden am Ende über die Kosten des Mobilfunkvertrages, doch noch zur Kasse gebeten werden.