Instagram: Schleichwerbung vermeiden dank neuer Funktion

Instagram will Schleichwerbung vermeiden und ermöglicht Influencern künftig bezahlte Posts und Storys mit einem Hinweis zu versehen. Damit will Instagram für mehr Transparenz sorgen und Kooperationen zwischen Instagrammern und Unternehmen deutlich hervorheben.

Instagram und Schleichwerbung

Die Werbeindustrie liebt Instagram. Kein Wunder, denn nirgends sonst lassen sich Produkte so gut vermarkten wie auf der Foto-Plattform. Praktisch alles, was sich fotografieren lässt, findet auf Instagram seine Fans. Instagrammer mit einer angemessenen Reichweite verdienen daran, wenn sie Produkte promoten. Da ist die Gefahr der Schleichwerbung groß.  Oftmals ist nicht offensichtlich, dass es sich um einen Beitrag handelt, für den der Influencer eine Gegenleistung erhalten hat. Nicht verwunderlich, dass eine Auswertung von Promi-Profilen der US-Marketingagentur Mediakix ergab, dass 93 Prozent der Werbeinhalte nicht ausreichend gekennzeichnet waren.

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Instagram Werbe-Kennzeichnung Screenshot
(Bild: Instagram)

Neue Funktion vermeidet Schleichwerbung auf Instagram

Um Schleichwerbung zu vermeiden, können Instagrammer künftig ein neues Feature nutzen, um ihre bezahlten Posts und Storys als Werbung zu kennzeichnen. Wer das neue Werbe-Tool von Instagram nutzt, versieht seine bezahlten Beiträge mit einem Hinweis auf die Kooperation mit einem Unternehmen. Im Detail werden entsprechende Posts mit „Bezahlte Partnerschaft mit . . .“ gekennzeichnet. In dem Hinweis werden die Firmen von den Instagrammern getaggt. Beide, sowohl Influencer als auch das Unternehmen erhalten Zugriff auf dieselben Daten bezüglich der Nutzerinteraktion und der Reichweite des Beitrags.

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Instagram bekommt Archiv-Funktion

Mit dem neuen Werbe-Tool will Instagram für mehr Transparenz sorgen und kommt zudem den rechtlichen Vorgaben nach. Wer für einen Instagram-Beitrag Geld oder andere Gegenleistungen erhält, ist rechtlich dazu verpflichtet, diese Posts als Werbung zu kennzeichnen. Passiert das nicht, gilt ein solcher Beitrag als Schleichwerbung.